BDSM Ferienwohnung und die Steuer

Die BDSM Ferienwohnung und die Steuer

Wie ist es eigentlich mit der Umsatzsteuer für BDSM Ferienwohnungen ?

lt. dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz unterliegt die Überlassung von kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeiten durch das Beherbergungsgewerbe dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Diese Steuerermäßigung gilt nicht für Verpflegungsleistungen und andere Nebenleistungen.

Der ermäßigte Steuersatz gilt für Übernachtungsleistungen, die nach dem 31.12.2009 enden. Das trifft auch teilweise auf BDSM Ferienwohnung zu,es muss allerdings der Anteil des „SM Studios“ mit 19% berechnet werden.

z.B. Wohnung 100qm, der normale Anteil(Schlafzimmer/Küche/Bad) 70% und der Anteil vom „Spielzimmer“ 30%,

dann wird für die 70% der Wohnung (normaler Bereich) der ermäßigte Anteil von 7% USt herangezogen und für die SM/Erotik lastigen Teile der Wohnung 19% USt.

Dazu gab es auch in der Vergangenheit ein Gerichtsurteil für eine Ferienwohnung mit besonderer Ausstattung.

Auszug

„Der 5. Senat hat entschieden, dass die Überlassung der beiden „besonderen Räumlichkeiten“ nicht unmittelbar der Vermietung dient und damit wegen § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG nicht begünstigt ist. Hiervon unberührt bleibt allerdings die Steuerbegünstigung hinsichtlich der Wohn- und Schlafräume. Da diese Räume ca. 70 % der Gesamtwohnfläche ausmachten, gewährte der Senat antragsgemäß die Steuerbegünstigung auf 70 % der tageweisen Vermietungsumsätze.“

In Rücksprache mit unserem Steuerberater berechnen wir für unsere BDSM-Ferienwohnung Ostfriesland allerdings immer komplett 19% USt. (Fesselbett im Schlafzimmer)

(Beziehungsweise 16% Umsatzsteuer im Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020): Wir ändern die Endverbraucherpreise in diesem Fall nicht

Dieser Artikel wurde von einem Steuerlaien recherchiert und stellt keine Steuerberatung dar!

Alle aufgeführten Preise stellen Endpreise dar, einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Quellen: Wikipedia, Finanzgericht