Beherbergungsverbot bis 14 Februar 2021

Beherbergungsverbot bis 14 Februar 2021 – Harter Lockdown bis mindestens 14. Februar

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder massive Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich beschlossen. Diese gelten in ganz Deutschland bis mindestens 14. Februar.

 

  • Die Bundesregierung rät von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland ab

  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Unterkünften in Deutschland bleiben bis mind. 14 Februar verboten. Lediglich Geschäftsreisen sind weiterhin zugelassen

Da wir unter dieses Beherbergungsverbot fallen sind keine Übernachtungen in unserem Ferienhaus möglich, wir bieten auch keine Unterkunft für Geschäftsreisende an.

Von Anfragen für eine stundenweise Vermietung bitten wir abzusehen

Mehr Informationen https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html