Beherbergungsverbot Niedersachsen wurde ab dem 10 Mai 2021 aufgehoben

Das Beherbergungsverbot Niedersachsen wurde ab dem 10 Mai 2021 aufgehoben

Wir haben gute Neuigkeiten für einen Teil unserer Gäste, das Beherbergungsverbot wurde teilweise aufgehoben. Allerdings dürfen lt. der neuen Verordnung nur Niedersachsen oder Einwohner mit zweiten Wohnsitz in Niedersachsen unser Angebot nutzen

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-zur-umsetzung-der-ersten-vorsichtigen-lockerungsschritte-200236.html

Wir zitieren den Punkt 6.

6. Beherbergung

Auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen für Menschen die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben wieder öffnen. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.

Welche Test sind in diesem Text gemeint?

Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist

a) in einem zugelassenen Testzentrum möglich; kostenlose Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.

Zulässig ist jedoch auch

b) eine Testung direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung.

Und schließlich können

c) unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen verwendet werden.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise. Auch wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.

Die inhaltlichen Änderungen in der CoronaVerordnung treten am Montag, 10. Mai 2021 in Kraft. Sie gelten zunächst bis zum 30. Mai 2021.

Auch die Geltungsdauer der Niedersächsischen QuarantäneVerordnung wird bis zum 30. Mai 2021 verlängert“

Wo kann ich mich für einen Besuch testen lassen?

Wir selber werden den Test nicht anbieten – Kontakte reduzieren!

Entweder bei Euch vor Ort, wo die Bürgertest angeboten werden

oder im Landkreis Aurich:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona/schnelltestmoeglichkeiten-im-landkreis-aurich.html

da die Liste nicht ganz vollständig ist:

Noch mal ein Link für Emden, Aurich und Nortmoor

Bürgertest

Für evtl. Fragen ob noch Termine im Mai frei sind nutzt gerne unsere Email-Adresse info@bdsm-ferien.com