BDSM Ferienwohnung und die Steuer
Die BDSM Ferienwohnung und die Steuer Wie ist es eigentlich mit der Umsatzsteuer für BDSM Ferienwohnungen ? lt. dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz unterliegt die Überlassung von kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeiten durch das Beherbergungsgewerbe dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Diese Steuerermäßigung gilt nicht für Verpflegungsleistungen und andere Nebenleistungen. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Übernachtungsleistungen, die nach dem 31.12.2009 enden. … Weiterlesen