Beherbergungsverbot in Niedersachsen im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt

Das Beherbergungsverbot in Niedersachsen für Reisende aus deutschen Corona – Hotspots für rechtswirdrig erklärt.

Die von der niedersächsischen Landesregierung am 10.10.2020 erlassene oder für gültig erklärte Niedersächsischen Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde heute am 15.10.2020 vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt.
 
Somit dürfen wir wieder normal vermieten, leider hat uns diese kurze Unterbrechen Kosten in Höhe von 375 Euro inkl. 16 % Umsatzsteuer verursacht. Kann man mal auf Niedersachsen hochrechnen….
Wir danken dem Kläger 🙂